Kosten & Abrechnung

Individuelles Tempo und Gestaltung:


Jeder Entwicklungs-, Therapie- oder Heilungsprozess hat seinen eigenen Verlauf und sein eigenes Tempo. Sie selbst entscheiden, was Ihnen wichtig ist und was im jeweiligen Moment im Vordergrund stehen darf. Auch die Häufigkeit, der Abstand der Sitzungen und die Dauer des therapeutischen Prozesses richten sich ganz nach Ihren aktuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten.

Kosten

Honorar und soziale Staffelung:


Mein aktuelles Honorar liegt zwischen 80 und 100 Euro pro Sitzung. Sie können sich innerhalb dieses Rahmens entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst einordnen. Mir ist es wichtig, dass meine Arbeit für alle Menschen zugänglich ist. Deswegen biete ich in Einzelfällen auch Sitzungen zu einem reduzierten Honorar an – bitte sprechen Sie mich bei Bedarf gerne an.

Zahlung & Terminmodalitäten:

Sitzungen finden in der Regel vor Ort statt, alternativ auch per Telefon oder online – oft ebenso wirksam wie persönliche Begegnungen.
Termine können bis 24 Stunden vorher (Montagstermine bis Freitag 12:00 Uhr) kostenfrei abgesagt werden. Kurzfristig abgesagte Termine müssen leider berechnet werden.

 

Private Krankenversicherung & Zusatzversicherung:

Wenn Sie privatversichert sind oder eine Zusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, kann ein Teil der Kosten – je nach Vertrag – übernommen werden. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben.

 

Überbrückungstherapie bei Wartezeiten
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Viele Menschen warten mehrere Monate auf einen kassenzugelassenen Therapieplatz. Ich biete an, diese Zeit durch individuell abgestimmte Einzelsitzungen zu überbrücken. Diese können entlasten und erste Schritte in Richtung Stabilisierung ermöglichen. In bestimmten Fällen ist auch eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich – mit ärztlichem Attest und Nachweisen über erfolglose Therapieanfragen.

 

Vertraulichkeit
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Alle Inhalte aus Beratung und Therapie unterliegen natürlich der Schweigepflicht. Wenn keine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen erfolgt, bleiben Ihre Daten vertraulich – ein Vorteil bei einem Krankenkassenwechsel oder Versicherungsabschluss.

 

Steuerliche Absetzbarkeit
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Psychotherapie als Selbstzahler:in kann in der Steuererklärung unter bestimmten Bedingungen „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.